Teil unserer klassischen rechtsanwaltlichen Tätigkeit ist auch das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht. Hierzu gehört die Betreuung und begleitung von folgenden Bereichen:

  • Gründung von Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG, OHG)
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG)
  • Errichtung von Holdingstrukturen (einfach, doppelt, unter GmbH & Co. KG)
  • Umstrukturierungsmaßnahmen (z.B. Einbringung inkl. steuerlicher Betrachtung)

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